Unabhängiges SchadengutachtenUnabhängiges Schadengutachten

Unabhängige Gutachten sind die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung

Das Schadengutachten oder auch Unfallgutachten genannt, beinhaltet alle technisch relevanten Informationen, welche für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung wichtig sind. Dort werden die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs vermerkt. Anhand dieser Informationen wird ermittelt, ob ein Reparaturschaden oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Darüber hinaus wird eine mögliche Wertminderung ermittelt, die entsprechende Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse sowie die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer vermerkt. Mit Hilfe dieses wichtigen Dokuments können Sie die Sachschäden Ihres Fahrzeugs vollumfänglich geltend machen.

Folgende Punkte ermitteln wir als erfahrene Sachverständige im Schadenfall für Sie:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallklasse
  • Mietwagenklasse
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer

Warum wird ein Gutachten der Schäden benötigt?

In einem Schadengutachten sind die Schäden neutral und rechtssicher dokumentiert. Zwar ist es auch möglich, dass Sie mit einem einfachen Kostenvoranschlag den Fahrzeugschaden beziffern, dies kann jedoch im Zuge der Reparatur bzw. der weiteren Schadenabwicklung zu erheblichen rechtlichen Problemen und somit Kürzung Ihrer finanziellen Ansprüche führen.

Weiterführend enthält das Schadengutachten Aussage über eine mögliche Wertminderung, was insbesondere bei neueren Fahrzeugen ins Gewicht fällt. Ältere Fahrzeuge hingegen benötigen die exakte Bewertung von Wiederbeschaffungs- und Restwert um eine Abgrenzung von Total- zu Reparaturschaden zu gewährleisten. Ein Schadengutachten des Ingenieurbüro Lausitz ermöglicht so eine schnelle, sichere und problemlose Regulierung Ihres Fahrzeugschadens.

Ein wichtiger Hinweis: Sie müssen auf keine mündliche oder schriftliche Zusage der Versicherung warten, um ein Schadengutachten anzufordern.

Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?

Immer wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten! Der Gesetzgeber ermöglicht es dem Geschädigten ein Schadengutachten bei einem neutralen Sachverständigen einzuholen, sobald die Grenze eines Bagatellschadens (i.d.R. 750 €) überschritten wird. Unsere Sachverständigen prüfen selbstverständlich vorab, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht – dieser Service ist für Sie kostenfrei.