Rechtssichere Unfallgutachten für Kraftfahrzeuge
Im Geschäftsfeld der Fahrzeugtechnik erstellen wir für Geschädigte von Verkehrsunfällen das entsprechende Schadengutachten, mit welchem sie ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung detailliert und rechtssicher geltend machen können.
Umfassende Beratung und volle Unterstützung bei der Unfallabwicklung
In unserem Sachverständigen-Büro erhalten die Kunden zudem eine ausführliche Beratung zu den technischen Möglichkeiten der Fahrzeugreparatur und den Abrechnungsvarianten mit der eintrittspflichtigen Versicherung. Wir stehen dabei für absolute Neutralität und Loyalität unseren Kunden gegenüber, was auch heißt, dass wir an keine Versicherung gebunden und somit auch keinen einengenden Regularien ausgesetzt sind. Die Kosten für ein solches Schadengutachten müssen bei unverschuldeten Unfällen per Gesetz von der gegnerischen Versicherung getragen werden, womit es für unsere Kunden kostenneutral ist.
Qualitätssicherung und Ausbildung
Unsere Sachverständigen sind speziell geschulte Experten in Ihrem Fachgebiet. Dies gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. So verfügt jeder Sachverständige über eine fundierte praktische Ausbildung und auch praktische Erfahrungen im Kraftfahrzeugbereich, was unser Büro auszeichnet und auch ein entscheidendes Qualitätsmerkmal gegenüber rein studierten „Schulbank-Sachverständigen“ darstellt. Jeder Geschädigte von Verkehrsunfällen ist dabei gehalten, bei der Wahl des Sachverständigen auf seine Vita und Ausbildung zu achten, um später keine Probleme bei der Regulierung durch die Versicherung befürchten zu müssen.
Unsere Gutachten können Bußgelder und Fahrverbote vermeiden
Egal ob Punkte in Flensburg im Raum stehen oder sogar ein Fahrverbot droht, Im Bereich der Verkehrsmesstechnik übernehmen wir für Sie die Überprüfung von amtlich durchgeführten Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen. Die Erfahrung zeigt, dass Messungen zum Teil fehlerbehaftet, manche sogar vollständig zu verwerfen sind. Eine gutachterliche Bewertung kann so zur Einstellung des Verfahrens führen und Ihnen erhebliche Kosten sparen oder sogar den Führerschein retten.
Bei einer amtlichen Messung müssen immer strenge Vorgaben und Bestimmungen eingehalten werden, damit diese einem Standard-Messverfahren entsprechen.
Bei allen Messungen stellt sich so folgende Frage: Wurden bei dem Einsatz des jeweiligen Messgerätes alle Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und die Gebrauchsanweisungen der Hersteller eingehalten?
Wir übernehmen für Sie die Beantwortung dieser Frage und prüfen für Sie den Aufbau des Messgerätes, die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften, die Messwertbildung und die jeweilige Zuordnung der Messung.
Wir sind für Sie da, auch wenn es mal kompliziert wird.
Unsere Sachverständigen sind hochqualifiziert und auf ihrem jeweiligen Fachgebiet versiert. Damit können Sie sicher sein, immer einen richtigen Experten für die Lösung Ihres Problems zu finden.
Sie erreichen uns persönlich von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 17:30 Uhr, wobei wir auch gern, nach Absprache, zu Terminen außerhalb der regulären Öffnungszeiten bereit sind. Auf Wunsch ist es selbstverständlich möglich, einen Termin bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.
Nehmen Sie Kontakt auf
0355 - 78 425 470
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